Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Waltrop e.V. findest du hier .
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Diese Teilnahmebedingungen sind für Veranstaltungen und Lehrgänge gültig, die durch die DLRG OG Waltrop e.V. veranstaltet werden.
Anmeldungen zu Lehrgängen erfolgen grundsätzlich online über das Internet Service Center. Die Anmeldung muss durch den Teilnehmer selbst und – sofern erforderlich – durch die Gliederung des Teilnehmers bis zum Anmeldeschluss bestätigt werden, ansonsten erlischt die Anmeldung wenn nicht anders durch die Lehrgangsleitung entschieden wird. Die Bestätigung durch den Verwalter erfolgt nach Vorlage aller Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen durch die jeweilige Lehrgangsleitung. Telefonische und/oder mündliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Entrichtung des Teilnehmerbeitrags
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Bestätigungsmail. Mit Erhalt der Bestätigungsmail ist, bei Auswahl der Zahlungsart „Überweisung“, die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten. Der Teilnehmerbeitrag ist auf das Konto der DLRG OG Waltrop e.V. zu überweisen:
DLRG Ortsgruppe Waltrop e.V.
Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE34 4265 0150 0030 0212 32
BIC: WELADED1REK
Mit der Überweisung sind der Name und die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein. Abweichende Zahlungsarten sind in der Ausschreibung so benannt. Bei der Zahlungsart Lastschrift ist eine Berücksichtigung zum Lehrgang nur möglich, wenn ein Lastschriftmandat des Teilnehmenden oder eine Kostenübernahmebestätigung der entsendenden Gliederung vorliegt.
Die Fahrtkosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Teilnehmer bzw. der entsendenden Gliederung. Ausnahmen ergeben sich aus den Lehrgangsausschreibungen bzw. den gesonderten Einladungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an Lehrgängen ist ggf. mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Diese werden u a. durch die Prüfungsordnungen der DLRG und die entsprechenden Rahmenrichtlinien des DOSB geregelt. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Teilnahme kann ausschließlich mit Nachweisen der in der Seminarausschreibung geforderten Voraussetzungen erfolgen. Sobald beides nach der Anmeldung vorliegt, kann der angemeldete Platz bestätigt werden. Auch für Teilnehmer auf der Warteliste gilt, dass die Nachweise bis zum Anmeldeschluss einzureichen sind. Sind die Nachweise nicht bis zum Meldeschluss erbracht worden, ist die Teilnahme u.U. nicht möglich. Die eingereichten Unterlagen werden nicht aufbewahrt oder zurückgeschickt! Die Lehrgangsleitung ist darüber hinaus befugt, nicht angemeldete Teilnehmer und/oder Teilnehmer mit fehlenden oder ungültigen Unterlagen auch unmittelbar zu Beginn des Lehrgangs abzuweisen. Eine Erstattung der anfallenden Gebühren ist in jedem Fall ausgeschlossen. In Einzelfällen ist eine Kontrolle der Lehrgangsvoraussetzungen bei Lehrgangsbeginn vor Ort möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch. Sollte ein Teilnehmer eines Lehrganges mit falschen Angaben Zugang zu einem Lehrgang bekommen (haben), so behält sich der Bezirk das Recht vor die Person für weitere Lehrgänge zeitweise zu sperren und eine mögliche ausgestellte Urkunde für ungültig zu erklären und einzuziehen. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Vergabe der Lehrgangsplätze
Mitglieder der DLRG OG Waltrop e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt. Ansonsten werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, werden die überzähligen Teilnehmer auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch eine Gliederung finden die Teilnehmer in der angemeldeten Reihenfolge Berücksichtigung.
Teilnehmerzahl
Zur Durchführung eines jeden Lehrgangs ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Rücktrittsbedingungen
Abmeldungen sind online über die eigene Benutzerseite oder per E-Mail einzureichen. Bei fristgerechter Abmeldung bis zum Meldeschluss werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet. Bei nach dem Anmeldeschluss eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnehmerbeitrag eingezogen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Werktagen nach Lehrgangsende wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge und Ortsgruppe in den (Sozialen) Medien und auf der Website, sowie Drucksachen. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Die DLRG OG Waltrop e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 Kunst- UrhG notwendig ist. Wenn Teilnehmer nicht fotografiert werden wollen, ist dies zu Beginn des Lehrgangs der Lehrgangsleitung mitzuteilen.
Teilnahmebestimmungen
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung. Über mögliche Ausnahmen und Regelungen bei Unklarheiten trifft der Vorstand der DLRG OG Waltrop e.V. oder bei dringlichen Entscheidungen der Vorsitz.
Beratung und Information
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle:
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